Das Kollegium schlägt dem Rat vor, die Möglichkeiten für die touristische Vermietung von (Zweit-)Wohnungen in Bergen aan Zee und der Terrassenwohnung in Egmond aan Zee im Vergleich zum Rest der Gemeinde nicht zu erweitern. Wenn der Rat dem Vorschlag zustimmt, gilt die Melde- und Registrierungspflicht für touristische Vermietungen von Wohnungen für bis zu 63 Nächte im Jahr auch dauerhaft für die Hausbesitzer in Bergen aan Zee und die Terrassenwohnung in Egmond aan Zee. Dies steht im Einklang mit der geänderten Wohnungsverordnung für Bergen 2019. Der vorgeschlagene Beschluss wird vom Rat im Juni geprüft. Dann wird eine endgültige Entscheidung folgen.

Umfrage Bergen aan Zee und Gespräche mit dem VvE’B ij den Rat beteiligt Bergen aan Zee Einwohner über eine Umfrage. In der Umfrage wurden die Vor- und Nachteile von zwei Situationen ermittelt, nämlich der Situation, in der in Bergen aan Zee die Vereinbarungen in der Wohnungsverordnung gelten, und der Situation, in der in Bergen aan Zee das ganze Jahr über Wohnungen auf touristischer Basis vermietet werden dürfen. Die Gemeinde hat auch die Vorstände der Eigentümervereinigungen (VvEs) der Terrassenwohnungen konsultiert. Die Kuratorien wurden über die Entscheidung der Hochschule informiert.

„Bergen aan Zee artikuliert sich langsam zu Ver Bergen aan Zee“, sagt Stadtrat Klaas Valkering. „Die Zahl der Häuser, in denen niemand wohnt, wächst und damit auch das Gefühl der Unsicherheit. Um dem ein Ende zu setzen, setzen wir uns für mehr dauerhaften Wohnraum in Bergen aan Zee ein.“ Die aus der Umfrage gewonnenen Informationen wurden gegen das allgemeine Interesse der Gemeinde abgewogen. Ausgehend von den Zielen der geänderten Wohnungsverordnung, die darauf abzielen, die Verdrängung von Wohnungen aus dem Wohnungsbestand zu verhindern und die Lebensqualität zu fördern, ist es unklug, die touristische Vermietung von Wohnungen in Bergen aan Zee oder die Terrassenwohnung anderweitig zu regeln. Dies würde nämlich auf Kosten eines beträchtlichen Teils der Wohnungen gehen, die ansonsten für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung stehen würden. Darüber hinaus gaben viele ständige Einwohner von Bergen aan Zee in der Umfrage an, dass sie sich durch touristische Mietobjekte belästigt fühlen. Das Kollegium stellt außerdem fest, dass eine unterschiedliche Behandlung von Bergen aan Zee und der Terrassenwohnung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Und schließlich sind nach den derzeitigen Vorschriften keine Mietwohnungen für Touristen erlaubt. Damit ist die Möglichkeit der touristischen Vermietung von Häusern für bis zu 63 Nächte bereits eine Erweiterung. Der Vorschlag wird am 1. Juni im Bauausschuss diskutiert und soll am 17. Juni in den Stadtrat eingebracht werden.