Der Gemeinderat von Bergen will die touristische Vermietung von (Zweit-)Wohnungen in Bergen aan Zee und der Terrassenwohnung in Egmond aan Zee wie im Rest der Gemeinde für maximal 63 Nächte pro Jahr erlauben. Die Hochschule hat einen früheren Vorschlag auf Wunsch des Stadtrats angepasst, aber diese Anpassungen haben nicht zu einem anderen Ergebnis geführt. Der neue Vorschlag wird im Oktober vom Stadtrat geprüft.

Der neue Vorschlag geht auf einen Antrag zurück, der auf der Ratssitzung am 17. Juni eingebracht wurde.
Der Antrag beauftragte das Kollegium, einen Zeitplan zu erstellen, aus dem hervorgeht, was in Bezug auf den Tourismus erlaubt ist und was nicht.
Mietobjekte in Bergen aan Zee und die Terrasflat in Egmond aan Zee. Aus dieser Zeitleiste geht hervor, dass in der Terrace Flat, wie auch im Rest der Gemeinde, keine touristischen Vermietungen erlaubt sind. Außerdem wartete das Kollegium auf die Reaktionen der Eigentümervereinigungen der Terrassenwohnungen und erläuterte die Umfrage, die in Bergen aan Zee durchgeführt worden war. Diese Maßnahmen führten nicht zu einer anderen Schlussfolgerung. Die Meldepflicht für touristische Vermietungen von Wohnungen für bis zu 63 Nächte im Jahr gilt bereits für Hausbesitzer in Bergen aan Zee und der Terrassenwohnung.

Wenn der Rat dem Vorschlag zustimmt, wird er so bleiben. Mehr dauerhafte Wohnungen und bessere Lebensqualität „Wohnungen sind dazu da, um darin zu leben“,
sagte Ratsmitglied Klaas Valkering. „Es ist kein Geschäftsmodell für Investoren von außerhalb der Gemeinde, vor allem nicht bei der derzeitigen Wohnungsknappheit. Die
Die Entscheidung, keine Ausnahmeregelung für Bergen aan Zee und die Terrassenwohnung zu treffen, schafft Klarheit für die Eigentümer. Dadurch bringen
Diese Regeln bringen Ruhe in unseren Wohnungsmarkt und in die Straßen, was zu mehr erschwinglichem Wohnraum für unsere Einwohner und zu besseren
Lebensqualität, ohne unseren touristischen Charakter zu opfern.“

Follow-up

Die Beratung des Vorschlags im Stadtrat ist für Oktober geplant. Es liegt im Ermessen des Agendabeirats zu entscheiden, ob der Vorschlag zuerst
noch bildhaft behandelt werden muss oder ob der Vorschlag direkt in die Ratsversammlung geht.